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Brief an BK Dr. Schüssel Brief an LH Dr. Pröll Antwort Mag. Karas
August,
September 2003
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Offene Briefe an BK Dr. Schüssel, die
österreichische Bundesregierung und die österreichischen EU
Abgeordneten!
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| Zeitraum - Dezember 2004 bis Feber 2005 -
überschneidet sich etwas mit aktueller Brief-Runde 2 |
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Von: Friedrich Stockhammer
Gesendet: Freitag, 11. Februar 2005 12:46
An: KARAS Othmar; wolfgang.schuessel;
'SCHÜSSEL, Wolfgang'
Cc:
Betreff: Entscheidung ueber
Softwarepatente naechsten Donnerstag in Bruessel
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Dr. Schüssel, sehr geehrte EU Abgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren!
Ich ersuche dringend die österr. Bundesregierung und die österr. EU
Abgeordneten sich dagegen zu wenden, dass die Softwarepatent-Richtlinie
auf die Tagesordnung einer Ministerratssitzung kommt, zumindest nicht,
bevor die Kommission die Anfrage des Europäischen Parlaments
beantwortet hat, und sich für eine Neuverhandlung im Rat einzusetzt!
Es fordern immer mehr EU Länder-Parlamente einen Neubeginn und neue
Verhandlungen. Bitte schliessen Sie sich dem an!
Sie helfen damit allen kleineren Software-Unternehmen und auch den
kommerziellen und privaten Anwendern von Open Source Software. Nur eine
von Patenten freie Softwareentwicklung fördert eine rasche
Weiterentwicklung und schafft langfristig vermehrt High-Tech
Arbeitsplätze.
Das bestehende Urheberrecht alleine reicht zum Schutz vor Plagiaten!
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Dies ist laut meinen Informationen geplant:
- Der EU-Ministerrat plant, seine veraltete "politische Übereinkunft"
an einem Treffen der EU-Finanzminister am 17. Februar anzunehmen,
diesmal beim Treffen der Wirtschafts- und Finanzminister. Diesmal kann
von Polen keine erneute Initiative zur Blockade dieses Ansinnens
erwartet werden. Nun müssen andere Mitgliedsstaaten die Absetzung
dieses Punktes von der Tagesordnung verlangen (wobei sie allerdings mit
der Unterstützung Polens rechnen können).
- Falls die Richtlinie vom Rat verabschiedet wird, könnte die
Kommission verkünden, dass sie einen Neustart des
Gesetzgebungsverfahrens für unnötig halte.
- Ebenfalls am 17. Februar findet die "Konferenz der Präsidenten"
(Parlamentspräsident und Ausschussvorsitzende) im Europaparlament
statt. Dort wird die Neustart-Empfehlung des Rechtsausschusses
eingebracht. Es ist nicht sicher, ob die Konferenzteilnehmer auch gegen
den offenen Widerstand von Kommission und Rat entscheiden werden, der
Neustart-Empfehlung zu folgen.
Aktuelle Meldungen zu diesen Thema finden Sie auf:
http://www.stockhammer.at/netzpolitik/
--
Liebe Grüsse, best regards,
Friedrich Stockhammer
http://www.stockhammer.at/
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Von: Friedrich Stockhammer
Gesendet: Sonntag, 19. Dezember 2004 13:47
An: 'SCHÜSSEL, Wolfgang
Cc:
Betreff: Entscheidung über Software-Patent-Richtlinie
Wichtigkeit: Hoch
Offener Brief an die österreichische Bundesregierung
Stockerau, den 19. Dezember 2004
Entscheidung über Software-Patent-Richtlinie
Sehr geehrter Herr Dr. Schüssel,
Am Montag und Dienstag finden Sitzungen der EU-Ministerräte für Umwelt
und Fischerei statt.
Auf der Liste der A-Punkte, die automatisch mit der Annahme der
Tagesordnung angenommen werden, soll die
Software-Patent-Richtlinie KOM 2002/0047 (KOD) über die
„Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen“ stehen.
a.. Diese Liste darf nicht angenommen werden.
b.. Greifen Sie bitte ein, wenn vom Ratsvorsitzenden nach Annahme der
A-Punkt-Liste gefragt wird (gleich anfangs), und verlangen Sie, die
Annahme der Ratsttexte zur Richtlinie KOM 2002/0047 von der Liste der
A-Punkte zu nehmen.
c.. Unterstützung ist von ES, IT, PL, AT, BE, LV zu erwarten.
d.. Denkbar ist eine Umwandlung in einen B-Punkt mit Neuabstimmung oder
eine Verschiebung, wobei letztere
angemessener ist.
e.. Der COREPER-Beschluss, die Software-Patent-Richtlinie zur Annahme
ohne Diskussion und Abstimmung freizugeben, widerspricht der
Geschäftsordnung des Rates der EU sowie dem Amsterdamer Vertrag
hinsichtlich der Unterrichtung der einzelstaatlichen Parlamente.
Begründung für die Streichung von der A-Punkt-Liste:
1.. Polens Regierung hat im Mai und erneut Anfang November bekräftigt,
dass sie den Ratsvorschlag nicht
unterstützen kann. Damit fehlt dem Ratsvorschlag aufgrund der seit 1.
November geltenden Stimmengewichtung eine qualifizierte Mehrheit.
2.. Auch die Niederlande sind durch ihr Parlament zur Enthaltung
aufgefordert worden, was ebenfalls (auch ohne Polen) bedeutet, dass der
derzeitige Ratsentwurf bei einer Neuabstimmung keine qualifizierte
Mehrheit mehr finden dürfte.
3.. Weder Polen noch die Niederlande haben seit dem ersten November
ihre Unterstützung für den Ratstext erklärt.
4.. Die Neuabstimmung ist nötig, da die Geschäftsordnung des Rates eine
qualifizierte Mehrheit zum Zeitpunkt der offiziellen Verabschiedung
verlangt.
5.. Der Gesetzestext des Rates ist von allen Fraktionen des Deutschen
Bundestags als unzureichend kritisiert
worden. Er genügt insbesondere nicht den Anforderungen an Klarheit und
Ausgewogenheit, die an einen Gesetzesentwurf mit dermaßen weit
reichender Bedeutung gestellt werden müssen.
6.. Hinzu kommt, dass die zum Ratsentwurf gehörigen Erklärungsdokumente
erst vor kurzem verfügbar wurden, so dass die nötige sechs-Wochen-Frist
zur Konsultation nationaler Gremien zum Zeitpunkt der Ratssitzung erst
zur Hälfte verstrichen sein wird.
Wie wichtig dies ist, zeigt bereits die nach der COREPER-Sitzung (15.
Dezember) eilig einberufene Sondersitzung des niederländischen
Parlaments.
7.. Inhaltlich ist abzusehen, dass die erst kürzlich vorgelegte
Begründung des Ratsentwurfs als inakzeptabel
bewertet werden muss.
Das Ratspapier lehnt wesentliche Änderungen vom Beschluss des
Europaparlaments ab mit der Begründung, sie seien „nicht mit TRIPs
vereinbar“ oder spiegelten nicht die „gängige Praxis“ wieder.
a.. Die schriftlich dokumentierte Auffassung der Bundestagsfraktionen
hält dem ersten Argument entgegen, dass TRIPs ausdrücklich
Urheberrechtsschutz für Software verlangt, nicht aber eine Ausdehnung
des Patentwesens auf Software.
b.. Zweitens ist den sowohl vom Justizministerium als auch von den
Bundestagsfraktionen geäusserten Sorgen über die Erteilungspraxis des
Europäischen Patentamtes zu entnehmen, dass die „gängige Praxis“ eben
das ist, was durch die Richtlinie kontrolliert werden soll, nicht das,
woran die Richtlinie angepasst werden muss.
8.. Das Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente im
Amsterdamer Vertrag ermutigt ausdrücklich zu einer
Beteiligung der nationalen Parlamente am EU-Gesetzgebungsprozess und
sieht keineswegs vor, den Ministerrat davon auszunehmen.
Vor diesem Hintergrund ist es unzulässig, die Einbringung der
Standpunkte mehrerer nationaler Parlamente (NL und DE) in die
Entscheidungsfindung des Rates behindern zu wollen.
Fazit: Ohne Neuabstimmung und Einbringung der Standpunkte
der Parlamente von NL und DE in die Entscheidungsfindung sind die
derzeitigen Ratstexte nicht legitimiert.
Jeder Versuch einer Verabschiedung ohne Legitimation ist mit der
Geschäftsordnung des Rates der EU nicht vereinbar.
Ich werde diesen Brief und die Antworten auf meiner Homepage
veröffentlichen:
http://www.stockhammer.at/netzpolitik/
--
Mit freundlichen Gruessen - Yours sincerely
Friedrich Stockhammer
http://www.stockhammer.at/
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Offener Brief an LH Dr. Pröll
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Von: Friedrich Stockhammer
Gesendet: Mittwoch, 22. Dezember
2004 10:43
An: landeshauptmann.proell
Cc:
Betreff: Fwd: Entscheidung über
Software-Patent-Richtlinie (
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr
Landeshauptmann Dipl.-Ing. Dr. Erwin Pröll,
ich ersuche Sie um Ihre Einflussnahme bei Hr. Dr. Schüssel.
Leider blieb mein Mail an Dr. Schüssel zum Thema Softwarepatente
unbeantwortet.
Ich war einst ein Verfechter des EU Beitritts, aber die Ereignisse in
letzter Zeit lassen mich stark an der Entscheidung des österreichischen
EU Beitritts zweifeln.
Es werden Beschlüsse des EU Parlaments von Ministerrat und der EU
Präsidentschaft einfach ignoriert! Siehe Softwarepatente.
Grosskonzerne benutzen die Politiker für ihren Lobbysmus! Wo bleibt die
Lobby für die Anliegen der einzelnen Bürger und der kleinen
Gewerbetreibenden?
Einige Themen von vielen:
Software Patente
Dienstleistungs Richtlinie
GATS
Ich habe vieles davon auf meiner Homepage veröffentlicht:
http://www.stockhammer.at/netzpolitik/
This is a forwarded message
From: Friedrich Stockhammer
To: 'SCHÜSSEL, Wolfgang'"
Date: Sunday, December 19, 2004, 1:47:17 PM
Subject: Entscheidung über Software-Patent-Richtlinie
===8<==============Original message text===============
Offener Brief an die österreichische Bundesregierung
Stockerau, den 19. Dezember 2004
Entscheidung über Software-Patent-Richtlinie
[Restlichen Text siehe unter Brief an BK Dr. Schüssel ]
===8<===========End of original message text===========
--
Liebe Grüsse, best regards,
Friedrich Stockhammer
http://www.stockhammer.at/
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Antwort von Hr. Mag. Othmar Karas
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Von: KARAS
Othmar
Gesendet: Mittwoch, 05. Jänner 2005
15:59
An: Friedrich Stockhammer
Betreff: RE: Entscheidung über
Software-Patent-Richtlinie
Sehr geehrter Herr Stockhammer!
Ihre Email wurde vom der ÖVP-Bundespartei an unser Büro weitergeleitet,
da ich mich bereits in der ersten Lesung des Rechtsaktes erfolgreich
für wesentliche Veränderungen des Kommissionsvorschlages eingesetzt
habe.
Grundsätzlich ist eine Richtlinie, die die einheitliche Rechtsanwendung
durch Patentämter und Patentgerichte regelt, im Interesse eines
funktionierenden Binnenmarktes, zur Schaffung von Rechtssicherheit und
zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zu begrüßen. Dies ist schon
alleine deshalb ein wichtiger Schritt, um der gegenwärtigen Praxis des
Europäischen Patentamts, welches bereits entgegen des Wortlauts des
Artikels 52 des Europäischen Patentübereinkommens nahezu 30.000 Patente
auf reine Software erteilt hat, einen Riegel vorzuschieben.
Nicht zuletzt wegen der zahlreichen engagierten Schreiben von
Betroffenen aus der Branche, bin ich mir der Problematik im
Zusammenhang mit einer möglichen Erteilung von Patenten auf
computerimplementierte Erfindungen durchaus bewusst.
Der im Europäischen Parlament sehr kontrovers diskutierte
Richtlinienentwurf zur Patentierbarkeit computerimplementierter
Erfindungen kam im Herbst 2003 zur Abstimmung im EP. Mit 40 Änderungen
hat das Europäische Parlament dem Gesetzesentwurf zugestimmt, jedoch
forderte das Parlament erhebliche Einschränkungen des zu weit
reichenden Kommissionsvorschlages. Insbesondere Vertreter
österreichischer Klein- und Mittelbetriebe fürchteten fatale
Auswirkungen auf die heimische Softwareindustrie, würde
Standardsoftware künftig patentierbar gemacht.
Ich habe in dieser Phase massiv an der Überarbeitung der Richtlinie
mitgewirkt und dieser in der jetzigen Form zugestimmt, denn das
Parlament hat klar gemacht: Das US-amerikanische Modell der generellen
Patentierbarkeit von Software hat in Europa keine Chance. So dürfen
laut Parlamentsbeschluss Geschäftsmethoden, Algorithmen, reine Software
sowie Datenverarbeitung nicht patentiert werden. Für computergestützte
Erfindungen ist die Patentierbarkeit nur dann möglich, wenn sie einen
technischen Beitrag auf einem Gebiet der Technik leisten, welches als
"gewerbliches Anwendungsgebiet, das zur Erreichung vorhersehbarer
Ereignisse der Nutzung kontrollierbarer Kräfte der Natur bedarf"
definiert ist. Auch die Organisation von Daten auf einer Festplatte
(z.B. Komprimierungsprogramm) kann nicht geschützt werden.
Der vom Europäischen Parlament so modifizierte Entwurf ist gut
geeignet, die erforderlichen Grenzen zu ziehen und legt einen
vernünftigen Rahmen für die Patentierbarkeit computerimplementierter
Erfindungen fest.
Diese Richtlinie wird im so genannten Mitentscheidungsverfahren
beschlossen. Das heißt, dass in diesem Verfahren der Rat gemeinsam mit
dem Parlament über den Gesetzesvorschlag entscheidet. Am 18.05.2004 kam
es zu einer politischen Einigung im Rat, bei der einer Version der
Richtlinie mit qualifizierter Mehrheit zugestimmt wurde, die vom
Parlament mit einer umfassenden Serie von Änderungsanträgen abgelehnt
wurde. Deutschland, Belgien und Dänemark konnten sich im Rahmen der
Sitzung nicht mit ihren Einwänden durchsetzen. Österreich hat sich
seiner Stimme enthalten, Wirtschaftsminister Bartenstein hielt sich
damit zumindest nicht an die vom Verkehrsministerium erarbeitete
Position, in der Softwarepatente begrüßt werden.
Nach Änderungen der politischen Position mehrerer Länder hatte der
Vorschlag allerdings keine qualifizierte Mehrheit mehr, jedoch wollte
der Rat auf Grundlage der Mehrheit entscheiden, die am 18. Mai bestand.
In einer unerwarteten Wendung nahm der EU-Rat in seiner am 17. Dezember
2004 stattfindenden Sitzung den eigentlich zur Verabschiedung
vorgesehenen Vorschlag von der Tagesordnung. Der polnische
Staatssekretär Wlodzimierz Marcinski bat um zusätzliche Zeit, um eine
"konstruktive Erklärung" formulieren zu können. Der Ratsvorsitzende
folgte dieser Bitte, da kein anderes Land Einwände anmeldete.
Die Richtlinie kann jedoch nur mit der Zustimmung des Europäischen
Parlaments verabschiedet werden, daher wird die Richtlinie in zweiter
Lesung behandelt werden, sobald der Gemeinsame Standpunkt des Rates
formal beschlossen wird.
Ich selbst werde in der Plenarsitzung am 13. Jänner 2005 eine Anfrage
an den Rat richten, wie er gedenkt, hinsichtlich der mangelnden
Mehrheit für den Gemeinsamen Standpunkt weiter vorzugehen.
Mit besten Grüßen
Othmar Karas
Weitere Information finden Sie unter www.othmar-karas.at .
_____________________________
Mag. Othmar Karas, M.B.L.-HSG
Member of the European Parliament
Vice-president EVP-ED-Group
European Parliament, ASP 9E 258
Rue Wiertz 60
B-1047 Bruxelles
Tel.: +32 2 284 7627
Fax: +32 2 284 9627
www.othmar-karas.at
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From: swpat-bounces-ffii.org On Behalf Of Friedrich Stockhammer
Sent: 02 January 2005 23:01
To: SCHÜSSEL Wolfgang'; IMB Recipient 1
Cc: '
Subject: Entscheidung über Software-Patent-Richtlinie
Importance: High
[Restlichen Text siehe unter Brief an BK Dr. Schüssel ]
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Mein Protestmail an die
österreichischen Europa Abgeordneten und Antwortmails von Hr.
Hans-Peter Martin, Hr. Johannes Swoboda, Hr. Johann Kronberger, Fr. Daniela Raschhofer
Zeitraum - August,
September 2003
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Von: Friedrich Stockhammer
Gesendet: Donnerstag, 28. August 2003 05:34
An:
Betreff: Protest gegen Softwarepatente - Nachtrag
Kennzeichnung: Follow up
Kennzeichnungsstatus: Gekennzeichnet
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kenne aus meiner Tätigkeit in der EDV Branche viele Selbstständige.
Alle befürchten dass durch dieses Gesetzt ihre Existenzgrundlage
entzogen wird. Bitte senden sie keine Beschwichtigungen, wie von
Politikern schon gewohnt, sondern handeln Sie im Sinne der Bürger"
ENTSCHEIDEN SIE GEGEN DIESE VORLAGE!!!!
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich protestiere gegen die Einführung der Möglichkeit Software
patentieren zu lassen. Ich ersuche Sie dringend gegen den EU Entwurf zu
stimmen.
Desgleichen bin ich strikt gegen Patentierungen trivialer Dinge bzw.
von Verfahren und Wissen das sich seit Generationen im Besitz der
Allgmeinheit befindet. Ich bin auch gegen "Patente auf Leben"!
Hier wird dann einfach nur Geschäftemacherei auf Kosten der
Allgemeinheit gemacht und "Glücksrittern", "Abkassierern" Tür und Tor
geöffnet!!!
Wer abkassiert sind dann entweder grosse Konzerne (die sich teure
Anwälte leisten können) und (halbkriminelle) "Glücksritter" - die
Mittelständischen Firmen, Genossenschaften, Bauern und Einzelpersonen
bleiben über!!
SO HABE ICH MIR DIE EU NICHT VORGESTELLT!!!
Meine Proteste gegen sonstige "Zwangsbeglückungen" (wie z.B GATS, WTO)
unter dem Deckmantel Liberalisierung habe ich auf
http://www.stockhammer.at/netzpolitik/
veröffentlicht - diese Seite wird laufend ergänzt!
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Mit freundlichen Gruessen - Yours sincerely
Friedrich Stockhammer
http://www.stockhammer.at/
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Von: Hans-Peter Martin
Gesendet: Donnerstag, 28. August 2003 15:59
An:
Betreff: Anfrage zu Software- und Ideenpatente
Sehr geehrter Herr Stockhammer,
besten Dank für Ihre E-Mail zur Frage der Software-und Ideenpatente.
Wie Sie vermutlich wissen, teile ich in dieser Frage Ihre Meinung.
Gerade bei Patenten besteht die große Gefahr, dass am Ende nur ganz
wenige Anbieter davon profitieren. Darauf haben wir bereits in dem Buch
"Die Globalisierungsfalle" Bezug genommen und als Abgeordneter vertrete
ich selbstverständlich weiterhin diese Auffassung.
Persönlich beschäftigen mich derzeit auch Patentfragen um Nabelschnüre
etc. Auch in diesem Bereich gibt es bedrohliche Bemühungen, sich sogar
in Fragen der Natur bei Leben und Tod durch Patente Vorteile zu
verschaffen.
Danke noch einmal für Ihr Interesse.
Hans-Peter Martin
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Von: Johannes Swoboda
Gesendet: Montag, 01. September 2003 14:31
An: Johannes Swoboda
Betreff: Software-Patente
Kennzeichnung: Follow up
Kennzeichnungsstatus: Gekennzeichnet
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte mich bei Ihnen für die zahlreichen Stellungnahmen bedanken,
die mich zur Thematik Software-Patente erreicht haben.
Die Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments hat
vergangenen Donnerstag - auf ausdrücklichen Wunsch u.a. der
sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament - beschlossen,
dass der Bericht McCarthy (Richtlinie über die Patentierbarkeit
computerimplementierter Erfindungen) nicht auf die Tagesordnung der
Plenarsitzung in dieser Woche (1.-4.9.) in Strasbourg gesetzt wird.
Dies gibt allen Abgeordneten im Haus die Möglichkeit sich noch
eingehender mit der Thematik zu beschäftigen sowie die Anliegen der
Betroffenen zu prüfen bzw. zusätzliche Informationen einzuholen.
Der Bericht McCarthy wird voraussichtlich in der Woche vom 22.-25.
September in Strasbourg diskutiert und abgestimmt werden.
Derzeit hat auch die sozialdemokratische Fraktion ihre Meinungsbildung
noch nicht abgeschlossen. Ich darf Ihnen versichern, dass wir uns mit
der vorliegenden Materie sehr ernst und verantwortungsvoll
auseinandersetzen. Ich werde Sie wiederum zu Beginn der nächsten
Aussprache in Strasbourg über den Meinungsbildungsprozeß im
Europäischen Parlament informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hannes Swoboda
Mitglied des Europäischen Parlaments
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Von: Johann Kronberger
Gesendet: Dienstag, 02. September 2003 16:10
An:
Betreff: Re: Protest gegen Softwarepatente - Nachtrag
Kennzeichnung: Follow up
Kennzeichnungsstatus: Gekennzeichnet
Sehr geehrter Herr Stockhammer,
Herr Dr. Kronberger bedankt sich herzlich für Ihr Mail vom 28. August.
Er teilt Ihre Bedenken rund um die Software-Patente voll und ganz und
wird sich daher auch vor und in der Abstimmung gegen die Patentierung
von Software einsetzen. Die Abstimmung wurde übrigens aufgrund der
massiven Proteste auf eine spätere Straßburg-Woche verschoben.
Mit besten Grüßen
Anne-Catherine Simon
MEP Dr. Hans Kronberger
European Parliament
ASP 14 G 265
Rue Wiertz
B-1047 Brüssel
Tel: +32 2 28 47517
Fax: +32 2 28 49517
http://www.kronberger.net
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Von: Daniela Raschhofer
Gesendet: Montag, 08. September 2003 19:07
An:
Betreff: Re: Protest gegen Softwarepatente - Nachtrag
Kennzeichnung: Follow up
Kennzeichnungsstatus: Gekennzeichnet
Sehr geehrter Herr Stockhammer,
vielen Dank für Ihr Schreiben betreffend den Vorschlag zur
EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter
Erfindungen.
Ich verstehe Ihre Sorge, dass kleine und finanziell schwache
Unternehmen durch diese Richtlinie benachteiligt werden könnten, indem
man ihnen das lebensnotwendige "Werkzeug" des Programmierens nimmt. Auf
EU-Ebene wird oft und gerne über besondere Unterstützungsmaßnahmen für
kleine und mittlere Unternehmen diskutiert. Im 6.
Forschungsrahmenprogramm hat man sogar eigene Fördermöglichkeiten für
diesen Unternehmenstyp geschaffen. Wenn man diesen Betrieben nun aber
die Chance, im Softwarebereich am freien Markt gegenüber den großen,
finanziell starken Software-Unternehmen bestehen zu können, nähme,
wären alle bisherige Maßnahmen zugunsten der KMU nichts als bloße
Lippenbekenntnisse.
Am 22. September 2003 soll die Softwarepatent-Richtlinie im
Europäischen Parlament zur Abstimmung kommen. Da die Meinungen zu
dieser Thematik offensichtlich weit auseinanderdriften, werden
zahlreiche Kompromissvorschläge für die Abstimmung zu erwarten sein.
Ich versichere Ihnen, dass ich Ihre Anliegen dabei berücksichtigen und
keinen Anträgen zustimmen werde, die die Existenz kleiner und mittlerer
Unternehmen gefährden.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Raschhofer
MEP Daniela Raschhofer
Europäisches Parlament
Rue Wiertz
B-1047 Brüssel
Tel. +32 2 284 7717
Fax: +32 2 284 9717
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